Transparenz

Transparenz ist uns wichtig.

Als Stiftung sind wir dem Gemeinwohl verpflichtet. Um das Vertrauen in gemeinnützige Organisationen in Deutschland zu erhalten und zu stärken, verpflichtet sich die Hans Weisser Stiftung klaren Kriterien in Bezug auf Transparenz, Rechenschaft und gute Organisationsführung zu folgen und offenzulegen, welche Ziele die Stiftung verfolgt, woher ihre Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer ihre Entscheidungsträger:innen sind. Diese Kriterien entsprechen der Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr der Stiftung

Die Hans Weisser Stiftung zur Förderung von Jugendbildung und Wissenschaft ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hamburg. Sie wurde 2002 als Hamburger Stiftung für internationale Studien- und Forschungsvorhaben von Hans Weisser mit einem Stiftungskapital von rund vier Millionen Euro gegründet und 2014 umbenannt.

Die Anschrift lautet:
Hans Weisser Stiftung, Schopenstehl 23, 20095 Hamburg

Geschäftsführerin ist Julika Rollin: julikarollin@hans-weisser-stiftung.de

2. Vollständige Satzung sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden

  1. Unsere Satzung finden Sie hier.
  2. Für unsere Stiftungsziele, Arbeit und Förderkriterien lesen Sie bitte hier unsere Webseite.

3. Datum des jüngsten Bescheids vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft

Die Hans Weisser Stiftung (Steuernummer 17/406/02213) ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hamburg. Sie ist durch das Finanzamt Hamburg Nord nach § 51,59, 60 und 61 AO von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient. Der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg gilt seit dem 17.08.2020 und bis Jahresende 2025.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

Der Vorstand der Hans Weisser Stiftung wird jeweils auf fünf Jahre gewählt. Er trifft strategische Entscheidungen und beschließt über einzelne Fördervorhaben. Das Gremium tagt zweimal jährlich. Mitglieder des Vorstands sind aktuell

    • Dr. Markus Baumanns, Vorsitzender
    • Michael Kutz, stellv. Vorsitzender
    • Dr. Julia Runte
    • Liesel Weisser
    • Rüdiger Ratsch-Heitmann (kooptiertes Vorstandsmitglied)

Geschäftsführerin der Stiftung ist Julika Rollin seit dem 1. Januar 2024.

5. Bericht über die Tätigkeiten der Hans Weisser Stiftung

Hier finden Sie den Jahresbericht der Stiftung aus dem Jahresabschluss 2022.

6. Personalstruktur der Hans Weisser Stiftung

Die Stiftung beschäftigt eine hauptamtliche Geschäftsführung sowie eine Leitung Jugendbildung und Assistenz in Teilzeit. Ein Vorstand unterstützt den Stiftungszweck Bildung zusätzlich auf geringfügig beschäftigter Basis. Alle weiteren Vorstände arbeiten ehrenamtlich, Reisekosten werden erstattet.

7. und 8. Mittelherkunft und Mittelverwendung

Alle Mittel der Stiftung stammen aus Mieteinnahmen Hamburger Immobilien, die der Stifter in das Stiftungskapital gegeben hat. Jährlich belaufen sich diese Einnahmen auf etwa 1.200.000 Euro.

Die aus Kapitalvermögen erwirtschafteten Mittel werden thesauriert.

Die Stiftung verwendet etwa 7% ihrer Mittel für Verwaltungskosten. Von den verbleibenden Mitteln werden etwa drei Viertel für den Stiftungszweck Jugendbildung und ein Viertel für die Hans Weisser Stipendien verwendet. Eine Kurzfassung aus dem Jahresabschluss 2020 finden Sie hier.

9. (Gesellschaftsrechtliche) Verbundenheit mit Dritten

https://www.hans-weisser-stiftung.de/200514-rz_nsb-foerderer-logo-4c-2/

Die Hans Weisser Stiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und fühlt sich den Grundsätzen Guter Stiftungspraxis verpflichtet.

Die Hans Weisser Stiftung ist Förderin des Netzwerk Stiftungen und Bildung und der Koordinierungsstelle.

Vorstand Michael Kutz ist zugleich im Stiftungsrat der BürgerStiftung Hamburg tätig.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen

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